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Was macht die UG-SanEL

Bei Katastrophen und bei größeren Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten, deren Bewältigung auf Grund des Schadensumfangs einen Koordinierungsaufwand in besonderem Maße erfordert, werden sowohl der Organisatorische Leiter als auch der Leitende Notarzt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben an der Einsatzstelle zusätzliche Unterstützungskräfte benötigen. Für diese Fälle kann für den Bereich einer Kreisverwaltungsbehörde von den Hilfsorganisationen in Abstimmung mit der Kreisverwaltungsbehörde eine ,,Unterstützungsgruppe Sanitäts-Einsatzleitung - UG-SanEl –” aufgestellt werden. Die UGSan-EL besteht aus vier ehrenamtlichen Einsatzkräften in Zweifachbesetzung.

Was sind die Aufgaben der UG-SanEL

Die Aufgaben der UG-SanEL richtet sich nach der Richtlinie des Bayer. Staatministerium des Innern:

  • Die Sichtung und Einrichtung von Erstversorgungsbereichen vor Ort (Verletztenablage, Verbandplatz, ...)
  • Die Erfassung der Verletzten und Betroffenen für eine eventuelle spätere Bestimmung des Verbleibs
  • Der Verletztenabtransport inkl. der Einweisung und Koordination der vorhandenen Transportmittel am Einsatzort
  • Die Sicherstellung der Kommunikation am Einsatzort z.B. als "mobile Leitstelle" (z.B. mit Funkgeräten Tetra Digitalfunk, 2m/4m, Funkrelais, Feldtelefon, Handy, etc.)
  • Die Unterstützung der Sanitätseinsatzleitung
  • Entlastung des OrgL durch Bildung einer Nachrichten- und Einsatzzentrale
  • Zentrale und deutlich sichtbare Anlaufstelle
  • Optimierung des Einsatzablaufes und Qualitätssicherung
  • Nachrichtenfilter zur Entlastung des OrgL - Vorteil: OrgL hat mehr Zeit für seine eigentlichen Aufgaben
  • Übernahme von Dokumentationsaufgaben (Einsatztagebuch z.B. via EDV)

Wann kommt die UG-SanEL zum Einsatz

Die UG-SanEL kommt dann zum Einsatz, wenn...

  • ein Organisatorischer Leiter (OrgL) und ein Leitender Notarzt (LNA) vor Ort sind und die Sanitätseinsatzleitung (SanEL) bilden
  • mehr als 15 Personen ("Soll-Einsatz") verletzt bzw, betroffen sind und diese versorgt oder betreut werden müssen
  • mehr als 10 Personen ("Kann-Einsatz") verletzt bzw, betroffen sind und diese versorgt oder betreut werden müssen und bei Nachalarmierung durch den OrgL

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